Immer wieder hören wir ganz unterschiedliche Sachen zum Thema Baugenehmigung. „Wenn es ein Kalt-Wintergarten ist braucht man keine Genehmigung“, „Im Bebauungsplan sind Wintergärten erlaubt, ich brauche also keine Genehmigung“ , „Terrassendächer muss man nicht genehmigen lassen“.  Ich versuche hier mal einen Überblick zu geben.

Zunächst einmal ist Baurecht Ländersache. Was ich hier erzähle betrifft also nur Bayern. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber ich in den letzten 30 Jahren doch einiges erfahren. Wenn Sie in Bayern bauen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich im ein „Verfahrensfreies Bauvorhaben“. Diese sind in Art.57 Der BayBo aufgeführt. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57.

Terrassendächer
Hier finden Sie bei g) die Terrassenüberdachungen, diese sind bis zu einer Fläche von 30m² verfahrensfrei. Bis vor einem Jahr galten hier noch 30m² und 3m Tiefe. Also 10×3 ja, aber 5×4 nein. Jetzt dürfen Sie alles bis zu 30m². Alles gut also? Leider Nein. Wenn es einen Bebauungsplan gibt und der etwas anderes vorschreibt, haben Sie Pech gehabt. Suchen Sie den Kontakt zu Ihrer Gemeinde aber am Ende werden Sie wahrscheinlich einen Plan benötigen.  Was ist wenn die Überdachung die Abstandsfläche zu ihrem Nachbarn unterschreitet?  Gute Frage.  Natürlich sollten  Sie mit Ihrem Nachbarn sprechen, diese muss aus meiner Sicht definitiv zustimmen. Die Abstandsfläche war früher 3m, heute berechnet sie sich nach der Höhe. Wenn Sie rechtssicher bauen wollen, müssen Sie auch hier einen Plan einreichen.

Wintergärten
In der BayBo kommt das Wort Wintergarten nicht vor. Bei den Verfahrensfreien Vorhaben finden Sie Gebäude bis 75m². Also z.b. Grundfläche 5×5 mit 3 Meter höhe. Allerdings sind das freistehende Gebäude und keine Wintergärten, die mit dem Haus verbunden sind. Fazit:  für jeden geschlossenen Anbau wie einen Wintergarten benötigen Sie eine Baugenehmigung ! Und da spielt es keine Rolle, ob der ein Sommergarten mit Ganzglas-Schiebetüren,  eine Frostfreier Kalt-Wintergarten ein Wohnraum oder irgendwas dazwischen ist. Ist der Wintergarten laut Bebauungsplan erlaubt, hier werden oft genaue Größen festgelegt, dann heißt das nicht, dass sie keinen Bauplan brauchen. Es heißt aber, dass Sie den Wintergarten genehmigt bekommen, wenn Sie einen Plan einreichen. Dieser wird dann im Freistellungsverfahren meist zügig abgewickelt. Der Aufwand für das Verfahren bleibt aber der sie der gleiche, nur haben Sie die Sicherheit, dass das Geld für den Plan nicht hinausgeworfen wird.

Der Bauplan
Es sieht im Grund so aus wie der Plan den Sie, oder ihre Vorbesitzer, für den Hausbau erstellt haben. Um einen neuen Eingabeplan zu erstellen benötigen der Planer Ihren alten Bauplan. Außerdem einen Katasterauszug. Den kann man bei Amt für Digitalisierung und Breitbandausbau online beantragen. Da hat jeder Landkreis einen eigenen. z.B.  https://www.adbv-landsberg.de/  der auch für Starnberg zuständig ist. Er muss beglaubigt und aktuell sein. Das geht meist innerhalb von 10 Tagen. Es sei denn Sie wohnen in München. Da geht das über den Geodaten Service auf muenchen.de. Da wirds dann richtig lustig. Hier brauchen Sie auch noch die Lage der Höhenmesspunkte. Von einem dieser Punkte müssen sie die Höhe des Wintergartens aus bestimmen. Es reicht nicht zu sagen, der kommt an mein Haus, auf das gleiche Niveau wie mein Wohnzimmer.  Sehr beliebt sind in München auch die Baumbestandspläne. Da laufen Sie dann durch den Garten und machen eine Skizze wo welcher Baum steht (nicht jeder Baum verdient so einen Eintrag, z.b. Obstbäume). Wie groß der Stammumfang ist und wir groß die Krone im Durchmesser ist. Und glauben Sie ja nicht, die Krone wäre rund. Hilfreich ist es da wenn google maps ein gutes Foto hat. Wir können Ihnen aber viel von dieser Arbeit abnehmen.
Sie sehen also, dass ist viel Arbeit und da steckt auch viel Know-How drin. Wir lassen den Bauplan für Sie erstellen. Die Kosten liegen mittlerweile für ein normales Ein- oder Doppelhaus schon bei 2000-2500€. Für größere Gebäude wird es teurer und für die richtig hohen aus meiner Sicht unmöglich.
Sehr wichtig ist auch: Derjenige der den Plan macht muss auch den Brandschutz und den Standfestigkeitsnachweis unterschreiben ! Falls Sie einen eigenen Planer haben, sprechen Sie mit diesem darüber.